Consoleprofiler

Thrill Kill

Mahlzeit!

Ich melde mich auch mal wieder hier., bin ja kaum noch anwesend,
habe meine Sammlung ein wenig verkleinert und zocke generell so gut wie gar nicht mehr…

Nun bin ich dank einer Community Aktion eines Forums an eine auf 60 Stück limitierte,
sehr professionell aufgemachte Version von Thrill Kill gekommen.
Natürlich ist der Release nicht “offiziell”, ist aber auf schwarzer Disc gepresst,
mit Front-und Backcover in Sony-Standard-Hülle und mit hervorragender Anleitung.

Da das Spiel schon als Bootleg einen Eintrag hat (Deutsch & US),
meines aber eine englischsprachige PAL-Version für Europa ist,
habe ich es auch als EU-Version angegeben und eingetragen.

Passt der Eintrag so, bezüglich Publisher / Developer?

http://www.consoleprofiler.at/cpf/game.html?id=155786

Wenn wir es genau nehmen gehören die Spiele eigentlich gelöscht!

Nicht legal hergestellte und vertriebene Versionen von Games, welche auf legalem Weg käuflich sind bzw. waren, können in einer eigenen Rubrik unter „Merchandise, Bücher…“ eingegeben werden. Werden diese Bootlegs jedoch als als Spiele eingetragen, werden sie entfernt.

Generell habe ich aber nichts dagegen wenn das Spiel einen schönen DB Eintrag hat. Die frage die ich mir da eher stelle wo ziehen wir da dann die Grenze bzgl. was ist ein Bootleg und was fällt nicht darunter!

Muss aber auch dazu sagen ich habe mich mit dem Spiel nicht wirklich auseinandergesetzt ob es jetzt ein fertiges Spiel ist oder nur eine Beta die dann zu ende programmiert worden ist usw…

Wie gesagt: Es waren schon zwei Varianten eingetragen- daher dachte ich mir bei dieser nichts.

Ist übrigens das komplette Spiel- und in meiner Version nichts gebranntes, sondern eine gepresste CD.
Klar, „offiziell“ ist auch diese Variante nicht, aber sicher „besser“ als die bisherigen Eintragungen.

Ich persönlich würde die Grenze bei der Frage ziehen, ob das Spiel gebrannt oder gepresst ist.
Schließlich hat jeder Honk einen Brenner im Rechner- aber wieviele Leute können Games pressen?

Von mir aus kann man aber auch alle löschen.
Mehrheitsentscheidung, bzw Chef hat das sagen. :smirk:

Hier übrigens noch Bilder:

Wie gesagt ich habe nichts dagegen wenn es in der DB bleibt! :blush: Es sieht ja auch wirklich schick aus und es ist ja wirklich keine 0815 Umsetzung :thumbsup:

Mir geht es da in erster Linie um die DB irgendwann werden wir auch die PS1 durchgearbeitet haben und da wäre halt gut zu wissen ob die beiden anderen (DE,US) halt nur billige gebrannte CD’s sind! Hast du da irgendwelche Infos dazu Retro? Wenn es da nur gebrannte Versionen davon gibt wäre ich dafür das die beiden Einträge raus fliegen!

Genauere, und vor allem 100% sichere Infos wird man da wohl kaum finden.
Aber alleine schon dass beide das gleiche Cover nutzen,
welches im Netz überall zu finden war, lässt schon gebrannte Versionen vermuten.

Das Cover meiner Version ist eine neue Anfertigung, die gab es so nicht im Netz.

Puh…naja, das Problem ist wirklich wo man die Grenze zieht & die kann ich nicht bei grepesst vs. gebrannt ziehen, weil das fuer mich nicht vernuenftig ueberpruefbar ist (ich will zb. keine Bilder verlangen und kontrollieren :wink: ).

ich bin jetzt auch nicht der Bootleg Spezialist - ob es da “gute nicht ganz so illegale” Versionen gibt, die man drinnen lassen kann & den Rest, der weg gehoert.

Von mir aus kann man es vorab mal drinnen lassen und schauen was passiert. Die Bootleg Regel ist ja in erster Linie drinnen, weil das bei manchen Plattformen ziemliche ueberhand nimmt & das will ich ungern. Wenn es hingegen eine Handvoll ist, ist es mir egal.

Also nicht sauer sein, wenns doch mal geloescht wird.